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Projekt Ara Briglina

Ausgangslage

Die Abwasserreinigungsanlage Briglina wurde 1983 als konventionelle Belebtschlammanlage erstellt und reinigt das Abwasser von neun Gemeinden sowie der Pearlwater Mineralquellen AG und der Societe Suisse des Explosifs (SSE). Das gereinigte Abwasser wird in den Grossen Graben eingeleitet. Der letzte grössere Ausbau erfolgte 1988 mit einer Kapazitätserweiterung von 55’000 auf 69’300 Einwohnerwerte.


Nach über 40 Jahren Betriebsdauer sind sowohl die technische Lebensdauer als auch die Kapazitätsgrenzen der Anlage erreicht. Gleichzeitig wurden die gesetzlichen Anforderungen an die Abwasserreinigung verschärft. Insbesondere die Entfernung organischer Spurenstoffe erfordert eine deutlich verbesserte Reinigungsleistung.

Projekt Ara Briglina

Projektbeschrieb

Mit dem Bauprojekt der Hunziker Betatech AG wird die ARA Briglina umfassend saniert und erweitert, um die Anlage wieder auf den neuesten Stand der Technik zu bringen. Die bestehende Belebtschlamm-biologie wird in eine moderne Membranbiologie umgebaut. Dadurch kann innerhalb der bestehenden Becken eine wesentlich höhere Reinigungsleistung erzielt und die Kapazität auf 80’000 Einwohnerwerte sowie 500 l/s erhöht werden.


Zur Umsetzung der gesetzlich geforderten vierten Reinigungsstufe werden Mikroverunreinigungen durch die Direktdosierung von Pulveraktivkohle in den Biologiebecken mittels Adsorption entfernt. Bei Regenwetter werden Schmutzstösse künftig in einem neuen Regenbecken zurückgehalten. Zusätzlich sorgt eine neue Auslaufleitung in den Rotten für ein verbessertes Verdünnungsverhältnis im Vorfluter und eine nachhaltige Entlastung des Gewässers.


Das Projekt führt zu einer kompakten und betriebsfreundlichen Anlage nach aktuellem Stand der Technik. Ein auf Redundanzen ausgelegtes Anlagenkonzept stellt eine hohe Betriebssicherheit sicher.

Der Baustart ist für 2025 vorgesehen, der Abschluss des Projekts bis 2030 geplant. Der Projektumfang umfasst:


  • Werterhalt und Erneuerung der mechanischen Reinigung
  • Gesamterneuerung der biologischen Reinigungsstufe (Membranbiologie)
  • Bau eines Silos mit Dosiersystem für Pulveraktivkohle zur Entfernung von Spurenstoffen
  • Werterhalt und Erneuerung der Schlammbehandlung
  • Neubau eines Regenbeckens sowie einer Auslaufleitung in den Rotten
  • Sanierung und Erweiterung des Betriebsgebäudes
  • Installation von Photovoltaikanlagen auf den Dächern
Projekt Ara Briglina

Kosten

Der Kostenvorschlag für die Sanierung und Erneuerung beträgt 63,3 Mio. CHF inkl. MWST. Dem Projekt stehen Abgeltungen für die Installationen zur Entfernung der Spurenstoffe (Bund) und für die Kapazitätserweiterung und verbesserte Reinigungsleistung (Kanton Wallis) zu.

Übersicht ARA Briglina

Video zum Bauprojekt

Häufig gestellte Fragen

Mit dem Membranverfahren verfügt die ARA Briglina über innere Reservekapazitäten. Die biologische Leistung kann durch Erhöhung der Schlammmenge erreicht werden. Die hydraulische Kapazität kann durch den modularen Zubau weiterer Membranen erreicht werden.

Eine Verschärfung der gesetzlichen Anforderung in Bezug auf die Stickstoffentfernung ist absehbar. Das Bauprojekt sieht vor, dass zusammen mit dem Membranverfahren ein Kaskadensystem gebaut wird. Dadurch kann die Leistung der Stickstoffentfernung nach Bedarf weiter erhöht werden.

Im Vergleich mit der Ausganslage entsteht für den Einkauf von Pulveraktivkohle zur Spurenstoffentfernung und für den Einkauf weiterer Chemikalien ein Mehraufwand von 0.42 Mio. CHF. Im Gegenzug entfällt die Abwasserabgabe im Umfang von 0.26 Mio. CHF. Der Mehraufwand für Energie, Unterhalt und zusätzlichem Schlamm liegt bei 0.38 Mio. CHF. Dadurch nehmen die Nettobetriebskosten der ARA Briglina insgesamt um rund 0.5 Mio. CHF pro Jahr zu und erreichen nach dem Ausbau ca. 2.2 Mio. CHF pro Jahr.

Hauptkostenfaktoren sind die Entfernung der Spurenstoffe und der Betrieb der Membrananlage, was zu Kosten für Pulveraktivkohle und Chemikalien führt.

Aufgrund der fehlenden Rücklagen für die Sanierung und den Ausbau der ARA waren die Abwassergebühren in Vergangenheit sehr tief. Die Gemeinden sind angehalten, ihre Abwassergebühren zu überprüfen.

Im Grundsatz werden die Beiträge mit dem Baufortschritt des Projekts ausbezahlt. Für die Finanzierung wurde jedoch davon ausgegangen, dass diese Beiträge erst nach Bauabschluss ausbezahlt werden. Dadurch kann verhindert werden, dass bei verzögerten Auszahlungen Finanzierungsprobleme auftreten.

Die Arbeiten unterliegen dem öffentlichen Beschaffungswesen des Kantons Wallis.